„Meister-BAföG“ für berufsbegleitende Fortbildungen

Das Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (AFBG) - besser bekannt als Meister-BAföG - hat zum Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die u.a. auch auf IHK-Prüfungen vorbereiten. Aus dem BiC-Angebot gehören dazu Lehrgänge zum/zur Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/in, Industriemeister/in, Betriebswirt/in (IHK) sowie technischen Betriebswirt/in (IHK).

Als Leistungen werden Beiträge zur Finanzierung der Lehrgangsentgelte, Prüfungsgebühren, Unterhaltsbeiträge zum Lebensunterhalt etc. gewährt.

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Teilnehmer, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens.

Der Antrag ist bei der IHK einzureichen, in deren Bezirk der Weiterbildungslehrgang stattfindet. 

Ansprechpartner:

BildungsCentrum der
IHK im mittleren Ruhrgebiet zu Bochum
André Feist

Ostring 30 - 32, 44787 Bochum
Tel.: (02 34) 91 13-1 68, Fax: (02 34) 91 13-2 39
E-Mail: feist@bochum.ihk.de

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49, 50606 Köln
Tel.: (02 41) 14 74 980

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auch unter www.meister-bafoeg.info und der kostenlosen Hotline 08 00 / 62 23 63 4.


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