Bildungsprämie

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Die Prämiengutscheine können Sie seit dem 1.12.2008 in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. Die Einführung des Weiterbildungssparens wurde zum 1. April 2009 umgesetzt, das Weiterbildungsdarlehen ist noch für diese Legislaturperiode vorgesehen.

Ansprechpartnerin:

IHK im mittleren Ruhrgebiet zu Bochum
Martina Elbin

Ostring 30 - 32, 44787 Bochum
Tel.: (02 34) 91 13-1 24, Fax: (02 34) 91 13-2 39
E-Mail: elbin@bochum.ihk.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info.


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